Die Erbrechtsreform bringt ab 1.1.2017 umfangreiche Änderungen im Erbrecht.

  • Wissen Sie, welche Formvorschriften beim Testament zu beachten sind?
  • Wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist?
  • Wer ein Erbrecht hat und was genau das ist?
  • Welchen Anspruch pflegende Angehörige haben?
  • Wie sich eine Scheidung auf das Testament auswirkt?
  • Wann ein Pflichtteil auszuzahlen ist?
  • Oder unter welchen Voraussetzungen ein Pflichtteilsberechtigter enterbt werden kann?

Kaum jemand setzt sich mit diesen Fragen auseinander. Umso größer ist die (oft böse) Überraschung, wenn am Ende alles anders kommt, als eigentlich geplant. Um sicher zu stellen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich in Erfüllung geht, sollten Sie rechtzeitig professionellen Rat einholen. Wir informieren Sie über die zahlreichen Neuerungen im
Erbrecht und helfen Ihnen bei der korrekten Errichtung und sicheren Registrierung Ihres Testaments.

Die Neuerungen ab 1.1.2017 im Überblick:
Mit 1. Jänner 2017 tritt ein Großteil der Regelungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 in Kraft. Dieses Gesetz enthält nicht nur einige sprachliche Modernisierungen, sondern auch zahlreiche neue Regelungen, die auf alle Todesfälle ab dem 1.1.2017 anzuwenden sind.