Glassplitter im öffentlichen Schwimmbad
Glassplitter im öffentlichen Schwimmbad Das Bestehen einer Sorgfaltspflicht und deren Verletzung sowie die Kausalität der Sorgfaltsverletzung für den Schaden hat grundsätzlich der Geschädigte zu behaupten und zu beweisen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB betrifft (nur) den Verschuldensbereich. Sie ist aber auch bereits dann anwendbar, wenn der Geschädigte beweist, dass [...]