Haftung für abgebrannte Almhütte
Haftung für abgebrannte Almhütte Ein Ofensetzer, der einen Ofen unsachgemäß errichtet hat, haftet für den dadurch verursachten Brand einer Almhütte ebenso wie der Hafner, der dem Ofensetzer die Gewerbeberechtigung „borgt“. Der Erstbeklagte ist selbstständiger Ofensetzer ohne erforderliche Gewerbeberechtigung (Hafner). Deshalb arbeitet er ständig mit dem zweitbeklagten Hafner zusammen, der über [...]